
Kosten
Kostenübernahme über die obligatorische Grundversicherung:
Die psychologische Psychotherapie wird über die obligatorische Grundversicherung finanziert. Hierfür braucht es eine ärztliche Anordnung, welche z.B. durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt ausgefüllt wird. Die Grundversicherung bezahlt die Psychotherapie abzüglich der gesetzlichen Kostenbeteiligung: Zuerst muss Ihre Franchise aufgebraucht sein, danach besteht ein Selbstbehalt von 10%. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die vollständig von ihrem Hausarzt:ärztin ausgefüllte und unterschriebene ärztliche Anordnung mit.
Hier finden Sie das Anordnungsformular für Ärzt*innen.
Selbstzahler:
Selbstverständlich können die Konsultationen auch selbst finanziert werden. Die Tarife richten sich in
diesem Fall nach den Empfehlungen der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.
Der Stundenansatz beträgt CHF 180.-, im Rahmen von Paar- oder Familientherapien CHF 200.-.
Terminabsagen:
Bitte beachten Sie, dass Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, im Rahmen der reservierten Zeit privat in Rechnung gestellt werden.